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In Hamburg und Schleswig-Holstein haben Sie Anspruch auf einen Krippenplatz. Die Finanzierung der Kinderbetreuung erfolgt über die zuständige Behörde.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemeinsam unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des Antrags zur Förderung von Kindern in Tagespflege. Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein und senden den Vertrag an den zuständigen Kreis.
Nach der Bewilligung des Antrags durch den Kreis erhält ich als Tagespflegeperson den vertraglich vereinbarten Betreuungsbetrag vom jeweiligen Kreis. Die Eltern leisten ihren Beitrag direkt an den Kreis.
Für eine persönliche Beratung und um einen Kennenlerntermin zu vereinbaren, können Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind kennenzulernen.
Finanzierung : Dienstleistungen
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